25.04.24 – Gebrauchte Autokindersitze
Hier ist Vorsicht geboten
Ein Forscherteam von AESVi hat untersucht, welche Qualität gebraucht gekaufte Kindersitze aufweisen. Das Ergebnis ist ernüchternd. In England warnt die Fachzeitschrift „Nursery Today“. Tipps für den Kauf von gebrauchten Autokindersitzen gibt der ADAC.
Der Kauf von gebrauchten Kindersitzen, so die spanische Forschergruppe um „Alianza Española para la Seguridad Vial Infantil“, „Safety Child Road“ und „Spanish Alliance“ (AESVi), habe in den vergangenen Jahren zugenommen. Diese Art des Erwerbs geschieht ohne amtliche Kontrolle, ohne professionelle Beratung und ohne Garantie auf das Produkt. Infolgedessen kann es dazu kommen, dass Produkte ohne Anleitung gekauft oder falsch zusammengebaut werden und sogar hygienische Probleme verursachen. Für die Insassen kann es ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bedeuten, wenn die Systeme bei einem Verkehrsunfall nicht ordnungsgemäß funktionieren. Der britische Handelsverband und die britische Fachzeitschrift „Nursery Today“ warnen aus genau diesem Grund davor, Autokindersitze aus zweiter Hand zu kaufen. Man könne nie sicher sein, wie alt sie sind, wie viel sie benutzt wurden oder ob sie in einen Unfall verwickelt waren. Schäden seien zudem nicht immer sichtbar, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass z. B. abgenutzte Schnallen bei einem Unfall nicht mehr funktionieren.
Der Test
Um den Warnungen mehr Gewicht zu verleihen, hat AESVi zehn gebrauchte Kindersitze aus ganz Spanien auf Online-Plattformen gekauft und nach denselben Vorschriften geprüft, nach denen sie ursprünglich zugelassen wurden. Ziel war es, herauszufinden, welche Auswirkungen Nutzung und Alterung auf die Kindersitze haben und ob mechanische und funktionelle Eigenschaften der gebrauchten Produkte im Laufe der Zeit abnehmen. Der Test enthielt auch eine Überprüfung ihres Verhaltens bei einem Frontalaufprall.
Die Ergebnisse
Das ernüchternde Ergebnis: Keiner der Sitze hat die Tests bestanden und hätte in seinem derzeitigen Zustand zugelassen werden können. Festgestellt wurde insbesondere eine deutliche Verschlechterung des Aufprallschutzes. Acht von zehn Sitzen erreichten das Team ohne Gebrauchsanweisung, also ohne die Informationen, die z. B. für den korrekten Einbau und Gebrauch wesentlich sein können. Bei sieben Sitzen wurden Verschiebungen oberhalb der in der Zulassungsverordnung festgelegten Grenzwerte gemessen. Bei allen lag der Wert der X-Achsen-Verschiebung über dem Grenzwert von 550 mm. Eine Probe wies eine Fehlfunktion auf, die zum Herausschleudern der Prüfpuppe führte, weil sich die Verbindung zwischen der Basis des Autositzes und der Schale gelöst hatte. Dieser Sitz wurde vermutlich mit einem schwerwiegenden strukturellen Defekt erworben. Eine weitere Probe wies einen größeren Bruch im Bereich der hinteren Rückenlehnenstütze des Schultergurts auf. Dieser führte zu einer übermäßigen Frontalverschiebung, der eine gefährliche Auslenkung des Kopfes der Prüfpuppe verursachte.
Forderung
Die Forschergruppe fordert in Anbetracht der Ergebnisse, den Verkauf von gebrauchten Kindersitzen zu verbieten. Es stelle ein hohes Risiko dar, sich auf ein CRS zu verlassen, dessen Grundfunktionen in besorgniserregender Weise eingeschränkt sein können. Empfohlen wird, einen technischen Dienst einzurichten, der den Verkauf dieser Produkte zertifiziert, um ausreichend Garantien, den gesetzlichen Verbraucherschutz und v. a. die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Auch müsse man an der Entwicklung einer Regelung für die Lebensdauer von Kindersitzen arbeiten. Es sei offensichtlich, dass die Funktionsmängel aufgrund von Materialverschlechterung, unzureichender Wartung oder Verlust der Wirksamkeit der Polsterung auftraten.
Empfehlung des ADAC
Wenn sich der Kauf eines gebrauchten Kindersitzes nicht vermeiden lässt, empfiehlt der ADAC, unbedingt auf die derzeit gültigen Prüfsiegel zu achten: i-Size/UN ECE Reg. 129, UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 44/03. Viele Hersteller geben in den Bedienungsanleitungen ihrer Sitze eine Empfehlung für die maximale Nutzungszeit des Kindersitzes. Danach halten sie Materialermüdung oder Verschleiß für möglich. Käufer sollten also Wert auf das Vorhandensein einer Anleitung legen und sich versichern, dass diese Altersgrenze noch nicht überschritten ist. Außerdem empfiehlt der ADAC eine eingehende Prüfung des Materials auf Risse, Verformungen oder Bruchstellen, Quetschspuren oder Ausfransungen. Das Gurtschloss sowie die Verriegelungssysteme sollten einrasten und keine Absplitterungen vorweisen, die Gurtversteller sollten sich auch bei sehr starkem Einrucken nicht verändern.