21.03.24 – Stiftung Warentest

Nur drei Buggys mit „Gut“ bewertet

Die Stiftung Warentest hat zwölf Buggys zwischen 149 Euro und 460 Euro getestet. Viele davon sind nicht kindgerecht gestaltet, fünf haben ein Schadstoffproblem.

Maxi-Cosi-Soho.jpg

Testsieger ist der Maxi-Cosi „Soho“ mit seiner hohen Rückenlehne, dem guten Klappmechanismus und praktischen Standfüßen. © Maxi-Cosi

 
City-Tour-2-BabyJogger.jpg

Der „Baby Jogger® City Tour™ 2“ lässt sich zwar ultrakompakt in einem Schritt zusammenfalten, weist jedoch hohe Mengen des seit 2020 verbotenen Flourtelomeralkohols auf. © BabyJogger

 

Weil sie leicht sind, sich platzsparend zusammenklappen und einfach transportieren lassen, finden viele Eltern Buggys praktisch. Der Test von Stiftung Warentest zeigt nun allerdings, dass Kinder in vielen Modellen recht unbequem fahren. Zwölf Buggys mit Rückenlehne zwischen 149 Euro und 460 Euro hat die Stiftung gekauft und auf Sitzkomfort, Handhabung, Haltbarkeit, Sicherheit und Schadstoffe geprüft. Drei bekommen das Testurteil „Gut“, vier sind „Befriedigend“ und fünf „Mangelhaft“. Testsieger ist der Maxi-Cosi „Soho“, der mit seiner hohen Rückenlehne, dem guten Klappmechanismus und den praktischen Standfüßen überzeugen konnte.

Bequemlichkeit und Komfort

Viele der getesteten Buggys werden von den Herstellern ab der Geburt empfohlen. Die Prüfung durch die Stiftung Warentest ergab jedoch, dass sich in keinem der Modelle der Sitz vollständig umklappen lässt. Damit Kopf, Wirbelsäule und Hüfte des Babys flach liegen können, müssten Eltern eine zusätzliche Babywanne anschaffen, die jedoch nicht alle Hersteller anbieten. Auch etwas größere Kinder brauchen noch viel Schlaf. Aber bei keinem der Buggys kann der Sitz komplett flachgelegt werden. Im Joie „Litetrax pro“ liegen Kinder immerhin im 162 Grad-Winkel, der Sitz des „Butterfly“ von Bugaboo öffnet sich hingegen nur auf 144 Grad.

Ausgelegt sind die Sitze der Buggys für Kinder bis 22 kg. Ein Gewicht, das Kinder etwa mit vier Jahren erreichen. Nach dem Test mit Dummys für verschiedene Altersgruppen stellte die Stiftung Warentest fest, dass die Rückenlehne des „City Tour“ von Baby Jogger so kurz ist, dass der Kopf von Kindern nur bis zu einem Alter von eineinhalb Jahren abgestützt ist. Auch beim Chicco „We“ und beim „i maxx“ von Hartan fallen die Rückenlehnen zu kurz aus. Das Modell von Joie und der „Avus“ von ABC Design haben hingegen so tiefe Sitze, dass sich selbst Dreijährige nicht richtig anlehnen können. Ein weiteres Manko: Die Fußstützen aller Buggys im Test lassen sich nicht in der Länge verstellen, wachsen also nicht mit.

Umweltschadstoffe in Sitzbezügen

Sechs der getesteten Buggys kommen ohne schmutz- und wasserabweisende Chemikalien aus. Einige der Hersteller imprägnieren ihre Stoffe aber offenbar mit Fluorverbindungen. Dies zeigte ein neues Analyseverfahren der Stiftung Warentest. Im Stoff der Modelle von ABC Design, Baby Jogger, Easywalker, Hauck und Moon fand sie u. a. sehr hohe Mengen des Fluortelomeralkohols 8:2 FTOH. Diese Verbindung ist seit Juli 2020 verboten, weshalb diese fünf Buggys mit „Mangelhaft“ bewertet wurden. Hohe Mengen an Fluortelomeralkohl 6:2 FTOH zeigten sich im Sonnenverdeck des Kinderkraft „Nubi 2“. Diese Verbindung soll verboten werden und wurde deshalb noch mit einem „Ausreichend“ belegt. Eine direkte Gesundheitsgefahr für Kinder geht laut Bundesinstitut für Risikobewertung von den gefundenen Fluortelomeralkoholen nicht aus. Alledings gelangen die Stoffe bei der Produktion, während des Gebrauchs und nach dem Entsorgen in die Umwelt und von dort in die Nahrungskette, werden also von Menschen aufgenommen. Nach Auffassung der Stiftung Warentest sollten diese Stoffe daher nicht in Kinderbuggys verwendet werden.

In den Sitzbezügen von Easywalker und Moon wurden zudem mehr Naphthalin gefunden, als das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit zulässt. Der Stoff steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Gleiches gilt für das Flammschutzmittel TCPP, das in Kleinkinderspielzeugen verboten ist und sich ebenfalls im Sitzbezug des Moon fand. Die Stiftung Warentest rät daher von der Nutzung dieser Buggys ab.

Hintergrund

In der EU dürfen bis auf wenige Ausnahmen seit Juli 2020 keine Produkte mit Perfluoroctansäure (PFOA) und verwandten Verbindungen wie 8:2 FTOH hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden. Die Stoffe zählen zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Diese Stoffe sind inzwischen in der Umwelt und in Menschen nachweisbar. In höherer Dosierung können sie ungeborenes Leben und die Leber schädigen sowie Fettstoffwechsel, Schilddrüsenhormonspiegel und Immunsystem beeinträchtigen. Kinder, bei denen ein erhöhter PFAS-Gehalt im Blut festgestellt wird, bilden nach Impfungen eine vergleichsweise geringere Konzentration an Antikörpern. Einige der Substanzen stehen zudem im Verdacht, krebserregend zu sein.