29.05.18 – 25 Jahre Kindersitzpflicht

Bitte anschnallen!

„Vermeidbarer Wahnsinn“ titelte der Spiegel 1992 als Reaktion auf die gestiegene Anzahl von verunglückten Kindern, die ohne jede Sicherung im Auto saßen. 1993, vor einem Vierteljahrhundert, wurde schließlich die Kindersitzpflicht eingeführt.

Maxi-Cosi-Standard-1984-Image.jpg

1984 präsentierte Maxi-Cosi mit dem Modell Standard eine für die damalige Zeit höchst ungewöhnliche Art der Neugeborenen-Beförderung. Noch bis 1993 war es erlaubt, Babywannen oder Babytragetaschen einfach ungesichert ins Auto zu stellen. © Maxi-Cosi

 

Obwohl Maxi-Cosi bzw. Dorel schon 1984 mit dem Maxi-Cosi Standard seinen allerersten Autokindersitz für Neugeborene in Europa eingeführt hatte, sollte es noch fast ein Jahrzehnt dauern, bis der gesicherte Transport des Nachwuchses gesetzlich verankert wurde: Seit 1. April 1993 sind Rückhalteeinrichtungen, sprich: Babyschalen und Autokindersitze, vorgeschrieben.

So legt § 21 Abs. 1a der deutschen Straßenverkehrsordnung zur Personenbeförderung mittlerweile seit einem Vierteljahrhundert fest, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm nur in geeigneten, geprüften Babyschalen und Sitzen mitfahren dürfen. Vor der Einführung der Kindersitzpflicht war es erlaubt, Neugeborene in Babywannen oder Babytragetaschen zu legen, die man einfach ins Auto stellte.

Die Einführung der Kindersitzpflicht zog eine stetige Weiterentwicklung der gesetzlichen Standards und natürlich der Produkte nach sich: Seit 2013 gilt die EU-Sicherheitsnorm ECE R129 (i-Size), die nicht nur die Größe des kleinen Passagiers als Referenz für das passende Rückhaltesystem angibt, sondern auch sehr hohe Anforderungen an den Seitenaufprallschutz stellt, rückwärtsgerichtetes Fahren bis zum Alter von 15 Monaten vorschreibt und zudem die Isofix-Nutzung fördert.