23.10.25 – Verfahren gegen Temu

Bundeskartellamt startet Prüfung

Der Online-Marktplatz Temu steht im Verdacht, unzulässige Vorgaben zu machen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten und möglicherweise in die Preisgestaltung der Händler auf der Plattform einzugreifen. Um das zu überprüfen, hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet.

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Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Marktplatz Temu eingeleitet. © stock.adobe.com / Tigarto

 

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited aus Dublin, Betreiberin des Online-Marktplatzes Temu, eröffnet. Ziel ist es, die Konditionen für Händler sowie das Verhalten des Unternehmens gegenüber seinen Partnern zu prüfen. Temu steht im Verdacht, Vorgaben für Endverkaufspreise zu machen und so in die Preisgestaltung der Händler einzugreifen. Dies könnte laut Behörde den Wettbewerb einschränken und Preissteigerungen auf anderen Vertriebskanälen begünstigen.

Temu betreibt seit 2023 auch in Deutschland eine Handelsplattform, über die eine breite Produktpalette angeboten wird. Mit rund 19,3 Mio. aktiven Nutzern in Deutschland zählt Temu zu den größten Online-Plattformen. Seit Mai 2024 gilt das Unternehmen im Rahmen des Digital Services Act als „Very Large Online Platform“ (VLOP) und unterliegt damit entsprechenden Transparenzpflichten gegenüber der EU.

Hintergrund des Verfahrens ist auch eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE) wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße.

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