27.03.19 – Kindersitz-Hersteller

Neues Insolvenzverfahren für Kiddy

Wie der „Nordbayerische Kurier“ kürzlich vermeldete, haben Hofer Kiddy-Mitarbeiter einen Insolvenz-Antrag gestellt. Am gestrigen Dienstag ordnete das Gericht nun eine vorläufige Insolvenzverwaltung an.

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Kiddy kommt nicht aus dem Tief: Seit fast zwei Jahren kämpft der Hersteller ums Überleben. © Kiddy

 

Im Juni 2017 beantragte Ausstatter Kiddy aus Hof erstmals ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, nachdem es Probleme mit dem chinesischen Ableger Kiddy Shanghai gegeben habe. Der dortige Geschäftsführer sei untergetaucht und habe das Unternehmen mit hohen Verbindlichkeiten hinterlassen, hieß es damals. Im März 2018 konnte das Unternehmen mit der Umsetzung des Sanierungsplans beginnen.
  
Wohl wenig erfolgreich, denn wie verschiedene regionale Tageszeitungen kürzlich berichteten, haben Hofer Mitarbeiter im März einen Insolvenzantrag gestellt, was auch das zuständige Amtsgericht Hof bestätigt. Grund für den Antrag sind ausbleibende Lohnzahlungen für die Monate Januar und Februar. Außerdem, schreibt u. a. der „Nordbayerische Kurier“, habe die Belegschaft die Arbeit niedergelegt, das Gelände wirke wie ausgestorben.

Gerüchte hatte es in den vergangenen Wochen zuhauf gegeben, aber keine Verlautbarungen seitens Kiddy. Bei baby&junior meldete sich ein Händler und berichtete von leeren Lagern und Auslieferungsschwierigkeiten. Er zeigte sich enttäuscht von der unzureichenden Informationspolitik des Unternehmens. Viele Vorbestellungen blieben seit längerem liegen, eine unzufriedene Kundschaft sei die Folge.

Geschäftsführerin Bettina Würstl teilte dem „Nordbayerischen Kurier“ auf Anfrage mit, derzeit keine Stellungnahme abgeben zu wollen. „Wir führen derzeit Investorengespräche“, erklärte sie aber knapp. Das Hofer Amtsgericht hatte nach Eingang des Insolvenzantrags Kiddy um eine Stellungnahme gebeten, die Frist betrug hierbei 10 Tage.

Am Dienstag, 26. März, wurde nun eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, wie im Auskunftsportal Insolvenzbekanntmachungen.de nachzulesen ist.