12.11.19 – Kindersicherheit
Kindersitz mit Alarmfunktion wird in Italien zur Pflicht
In Italien müssen Eltern ihre Kindersitze künftig mit Alarmsystemen ausrüsten. Die Regierung will damit verhindern, dass Kinder im Fahrzeug vergessen werden.
Hitze im geparkten Auto wird schnell lebensgefährlich, vor allem für Babys und Kleinkinder. Am 23. Oktober hat die italienische Regierung nun einen Antragsbeschluss für Kindersicherheitsvorrichtungen veröffentlicht, der Eltern dazu verpflichtet, Kindersitze mit speziellen Warnsystemen auszurüsten. Dem vorausgegangen war eine Initiative des Italieners Andrea Albanese, der 2013 seinen zweijährigen Sohn im Auto vergessen hatte. Der Kleine starb.
Die neue Regelung gilt für die Beförderung von Kindern bis zu einem Alter von vier Jahren und für Fahrer von Fahrzeugen der Klassen M1, N1, N2 und N3, die in Italien zugelassen sind, teilte das Verkehrsministerium mit. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen mit den speziellen Sitzen ausgerüstet sein, wenn der Fahrzeugführer seinen Wohnsitz in Italien hat. Touristen sind von dem neuen Gesetz ausgenommen. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 81 und 326 Euro rechnen.
Eltern können entweder ein Fahrzeug bzw. einen Sitz kaufen, bei dem ein Warnsystem bereits zur Grundausstattung gehört, oder aber ein separates Gerät anschaffen. Die Preise der derzeit auf dem Markt befindlichen Modelle liegen zwischen 40 und 75 Euro, wobei der Staat die Anschaffung mit 30 Euro unterstützt.
Ein solches Alarmsystem schaltet sich automatisch – ohne Zutun des Fahrers – ein und erkennt mittels Sensor, wenn ein Kind im Autositz Platz nimmt und das Fahrzeug wieder verlässt. Außerdem sendet das Gerät eine Bestätigung seiner Aktivierung an den Fahrer. Wird der Nachwuchs im Auto vergessen, werden Eltern auf dem Smartphone per SMS oder Messenger benachrichtigt, auch andere visuelle, haptische oder akustische Signale sind möglich.
Die Verpflichtung zur Verwendung von Alarmsystemen soll nach Auskunft der italienischen Wirtschaftszeitung „Il Sole 24 Ore“ 120 Tage nach dem Antragsbeschluss in Kraft treten, also Ende Februar 2020. Der ADAC dagegen informiert, dass die Änderungen bereits seit dem 7. November 2019 gelten.