12.08.26 – Südwesttextil
Mehr Bürokratie durch neue Verpackungsregeln
Vom Versandkarton bis zum Kleiderbügel: Ab heute gelten neue Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Für die Textil- und Bekleidungsindustrie bedeutet das zusätzliche Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Registrierungspflichten. Südwesttextil sieht vor allem kleine und mittlere Unternehmen erheblich belastet.
Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung kommen auf die Textil- und Bekleidungsindustrie umfangreiche neue Anforderungen zu. Unternehmen müssen unter anderem Verpackungen kennzeichnen, ihre Konformität dokumentieren und sich mit unterschiedlichen Registrierungspflichten auseinandersetzen. Betroffen sind zahlreiche Bestandteile entlang der Lieferkette – vom Versandkarton über Hängeetiketten und Folien bis hin zu Kleiderbügeln und Einlegepapieren.
Besonders problematisch ist aus Sicht des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil die Zuordnung der jeweiligen Verantwortlichkeiten. Lässt ein Unternehmen beispielsweise Verkaufsverpackungen mit eigenem Logo oder Design von einem Dritten herstellen, gilt es selbst als Erzeuger und muss die entsprechenden Pflichten erfüllen. Wird dieselbe Verpackung dagegen ohne Markenlogo „von der Stange“ bezogen, liegen die Pflichten grundsätzlich beim Verpackungsproduzenten. Diese Abgrenzung sei in der Praxis schwer nachvollziehbar und erhöhe den Umsetzungsaufwand.
Auch der erst kurz vor dem Start veröffentlichte Fragen- und Antwortenkatalog habe nicht alle Unsicherheiten ausgeräumt. Eine zuvor angenommene Pflicht, bereits produzierte Verpackungen zum Stichtag nachträglich mit den erforderlichen Angaben zu versehen, wurde darin zwar revidiert – aus Sicht von Südwesttextil allerdings zu spät, um Unternehmen noch spürbar zu entlasten.
Umfangreiche Kennzeichnungspflichten
Auf Erzeuger kommen zahlreiche neue Kennzeichnungspflichten zu. Einzelne Verpackungsbestandteile wie Etiketten, Kleiderbügel, Stecknadeln, Folien, Einlegepapiere oder Versandkartons müssen künftig unter anderem mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Kontaktinformationen versehen werden. Ab 2028 sollen einheitliche Sortierhinweise und Angaben zur Materialzusammensetzung hinzukommen. Ab 2030 gelten weitere Vorgaben etwa zu Rezyklatanteilen, Recyclingfähigkeit und dem ungenutzten Raum in Versand- und Umverpackungen. Zusätzlichen Aufwand verursacht die Registrierung. Für bestimmte Verpackungen gilt eine Systembeteiligungspflicht; die Inverkehrbringer müssen sich registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Da es kein EU-weit einheitliches Registrierungssystem gibt, sind Registrierungen in den jeweiligen Ländern erforderlich.
Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner kritisiert die Entwicklung deutlich: „Die Umsetzung der Verpackungsverordnung ist das neueste Beispiel für überbordende Bürokratie fernab jeglicher Praxis: komplexe Rollenzuordnungen, unverhältnismäßige Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ein regulatorischer Flickenteppich bei der Registrierung. Ein Binnenmarkt, der sich insbesondere für kleinere Unternehmen nicht mehr rechnet, führt seinen eigenen Anspruch ad absurdum. Mit den politischen Versprechen von Bürokratieabbau und mehr Wettbewerbsfähigkeit hat das nichts zu tun.“
Etiketten und Kleiderbügel im Fokus
Besonders kritisch sieht der Verband die Einstufung sämtlicher Etiketten als Verpackungen. Rein informationstragende Etiketten erfüllten häufig keine Schutz-, Handhabungs- oder Darreichungsfunktion, sondern dienten lediglich der Produktkennzeichnung und der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Südwesttextil fordert deshalb, Etiketten aus dem Geltungsbereich der Verpackungsverordnung auszunehmen. Zumindest sollte für sie die Systembeteiligungspflicht entfallen. Auch bei Kleiderbügeln plädiert der Verband für eine stärkere Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Nutzung. Sie würden in privaten Haushalten häufig weiterverwendet und fielen daher vielfach nicht unmittelbar als Abfall an. Edina Brenner betont: „Regelungen müssen sich an der tatsächlichen Funktion eines Produkts orientieren. Wo Etiketten ausschließlich informieren und Kleiderbügel vielfach weiterverwendet werden, führen zusätzliche Pflichten vor allem zu mehr Bürokratie – ohne einen erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Verbraucher.“



