24.07.19 – Deutsches Kartellamt stärkt Rechte
Amazon: Zugeständnisse an Online-Händler
Nachdem das Bundeskartellamt Druck auf Amazon ausgeübt hat, ändert der Online-Riese nun seinen Umgang mit Marktplatz-Händlern.
Wie die dpa berichtet, kommt Amazon Online-Händlern entgegen, die über die Marktplätze ihre Produkte verkaufen – dafür wird ein sogenanntes Missbrauchsverfahren durch das Bundeskartellamt eingestellt, das im November 2018 eingeleitet worden war. Zahlreiche Händler bemängelten Haftungsregeln, die zu ihren Lasten gingen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene oder verzögerte Zahlungen.
Nun passt Amazon seine Geschäftsbedingungen an, wirksam werden die Änderungen zum 16. August 2019.
- Die Vorgaben zur Haftung bei kaputten Produkten werden umformuliert – bisher gingen diese zulasten der Händler.
- Das Kündigungsrecht wird modifiziert – bei ordentlichen Kündigungen gilt eine 30-Tage-Frist, bisher bisher hatte Amazon unbeschränktes Recht zur sofortigen Kündigung bzw. Sperrung.
- Unter bestimmten Vorraussetzungen sind nun auch deutsche Gerichte zuständig – bisher musste ein Händler, der gegen Amazon vor Gericht gehen wollte, nach Luxemburg.
- Geheimhaltungspflicht wurde geändert – bisher durften sich Händler nur mit Erlaubnis über eine Geschäftsbeziehung mit Amazon äußern, diese Regelung wird „weitgehend reduziert“.
Für Amazon sind die Marktplätze, die eine Plattform für Waren von Drittanbietern darstellen, enorm wichtig: Dem Unternehmen zufolge stammen 58 % des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes daher. Mit den Änderungen vermeidet das Unternehmen ein Bußgeld, außerdem wird formal gesehen kein Missbrauch festgehalten. Hält Amazon die Änderungen allerdings nicht ein, droht eine Geldbuße von bis zu 10 % des weltweiten Konzernumsatzes.