24.06.26 – BTE
Unterstützung bei der Umsetzung des Vernichtungsverbots
Mit Blick auf das bevorstehende Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien hat der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) eine neue Handreichung für den Handel veröffentlicht.

Überbestände, Retouren oder Saisonware dürfen laut EU-Ökodesign-Verordnung zukünftig nicht mehr einfach entsorgt werden. © Maria Fadeeva /adobe.stock.com
