24.06.26 – BTE
Unterstützung bei der Umsetzung des Vernichtungsverbots
Mit Blick auf das bevorstehende Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien hat der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) eine neue Handreichung für den Handel veröffentlicht.
Hintergrund ist die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), die ab dem 19. Juli 2026 die Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe grundsätzlich untersagt. Künftig dürfen demnach Überbestände, Retouren oder Saisonware nicht mehr ohne Weiteres entsorgt werden. Stattdessen rücken alternative Verwertungswege wie Weiterverkauf, Spenden oder Wiederverwendung in den Fokus. Ausnahmen sind nur in klar definierten Einzelfällen zulässig und müssen entsprechend dokumentiert werden. Betroffen sind zunächst große Unternehmen. Ab Juli 2030 wird die Regelung auch auf mittlere Unternehmen ausgeweitet.
Mit dem Verbot verfolgt die Europäische Union das Ziel, Überproduktion zu reduzieren, Warenkreisläufe effizienter zu gestalten und die Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte einzudämmen. Für Handelsunternehmen bedeutet dies, bestehende Prozesse und Geschäftsmodelle frühzeitig auf die neuen Anforderungen auszurichten.
Hilfreiche Informationen
Die vom BTE bereitgestellte Handreichung erläutert die rechtlichen Vorgaben, benennt die betroffenen Unternehmen und gibt praxisnahe Hinweise zur Umsetzung. Darüber hinaus zeigt sie auf, welche organisatorischen und nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen bereits heute vorbereitet werden sollten. Die Handreichung kann ab sofort beim BTE angefordert werden.
Der Verband kündigt zudem an, den Handel auch künftig über weitere Entwicklungen rund um das Vernichtungsverbot zu informieren und bei der Umsetzung zu begleiten.



