20.05.25 – Erstausstattung

Hilfe für Bürgergeldempfänger

Steht die Geburt eines Kindes an, fallen im Rahmen der Erstausstattung viele Anschaffungen an, die sich nicht jeder leisten kann. Werdende Eltern, die Bürgergeld beziehen, geraten da schnell in die Bredouille. Hilfe gibt es beim Jobcenter.

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Unterstützung für die Erstausstattung erhalten Schwangere vom Jobcenter. © lev dolgachov/Syda Productions - stock.adobe.com

 

Die gute Nachricht zuerst: Schwangere Bürgergeldempfänger haben Anspruch auf eine Erstausstattung für ihr Baby. Und zwar nicht als Darlehen, sondern als einmalige Sonderleistung, die beim Jobcenter beantragt werden kann. Damit will der Staat Mütter und Väter entlasten, die auf Grundsicherung angewiesen sind und dem Kind eine gute Fürsorge gewährleisten. Wie bei anderen derartigen Leistungen auch, sollten sich Antragsteller aber bewusst machen, dass sowohl Geld- als auch Sachleistungen erbracht werden und das Jobcenter sich vorbehält, in einem zumutbaren Rahmen auch auf gebrauchte Möbel bzw. Kleidung zurückzugreifen.

Zur Erstausstattung für ein Baby, welche beim Jobcenter beantragt werden können, gehören:

  • Babybett

  • Laufstall

  • Kinderwagen

  • Babybadewanne

  • Umstandskleidung (Schwangerschaftshosen, Wäsche, Still-BHs, Socken, Oberteile etc.)

  • Wickeltisch

  • Kleidung für das Baby (Strampler, Socken, Oberteile, Hosen, Jacken, Mützen, Schuhe)

  • Flasche, Schnuller

  • Hochstuhl

  • Pflegeartikel (Windeln etc.)

Frühzeitig beantragen

Wer einen Antrag auf Erstausstattung stellen möchte, sollte das frühzeitig tun. Zum einen, weil manche Leistungen bereits vor der Geburt des Kindes erbracht werden müssen (z. B. Umstandskleidung), zum anderen, weil seitens der Behörde mit einer Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Außerdem gilt: Rückwirkend können keinen Leistungen erbracht werden. Eine frühzeitige Beantragung empfiehlt sich aber auch deshalb, weil das Jobcenter ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Schwangerschaftsmehrbedarf gewährt.

Anders beim zweiten Kind

Handelt es sich um einen Antrag für ein zweites Kind, kann eine Erstausstattung mitunter auch abgelehnt bzw. nur teilweise erbracht werden. (Werdende) Eltern sollten korrekt angeben, welche Dinge sie benötigen bzw. welche eventuell schon verschlissen sind.

Neben dem Jobcenter unterstützen auch regionale Angebote. Unterstützung leisten etwa auch Pro Familia oder verschiedene kirchliche Einrichtungen.

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