28.10.15 – Kommentar
GOTS: „Verstöße werden verfolgt und wenn nötig vor Gericht gebracht.“
Die deutsche GOTS-Repräsentantin Claudia Kersten klärt über die Verwendung des GOTS-Logos auf.
„Der GOTS ist ein Verarbeitungsstandard für Textilien und Bekleidung aus zertifizierten Biofasern über die gesamte Textile Kette – vom Rohstoff bis zum Verbraucher. Alle Betriebe – außer der Einzelhandelsstufe, die nur B2C Geschäfte tätigt – sind zertifizierungspflichtig.
Beim GOTS werden mithilfe unabhängiger Zertifizierer Betriebe und Produkte zertifiziert. Unternehmen, die GOTS-zertifizierte Textilprodukte anbieten, müssen ein GOTS-Betriebszertifikat (= Konformitätszertifikat) haben. Für die GOTS-Produkte des zertifizierten Betriebs werden dann sogenannte Transaktionszertifikate ausgestellt, die als Nachweis gelten, dass es sich tatsächlich um GOTS-Waren handelt.
Einzelhändler sollten also sowohl das Betriebszertifikat als auch das Transaktionszertifikat verlangen. Die Verwendung des Logos wird im GOTS Lizensierungs- und Labelling-Leitfaden geregelt. Die GOTS-Kennzeichnung muss die Referenz des Lieferanten (Lizenznummer) und eine Referenz zum Zertifizierer dieses Lieferanten beinhalten.
In jedem Fall muss der Benutzer der GOTS-Kennzeichnung sicherstellen, dass es bei der Vermarktung zu keinen Verwechslungen zwischen zertifizierten und nicht-zertifizierten Produkten kommt. Verstöße werden verfolgt und wenn nötig vor Gericht gebracht. Die grundsätzliche Voraussetzung für die Verwendung der GOTS-Kennzeichnung ist, dass die gesamte Wertschöpfungskette und das Endprodukt zertifiziert sind.
Die Kennzeichnungsbedingungen gestatten keine Verwendung des Labels/Logos oder eine Referenz auf die Zertifizierung auf dem Produkt oder in Publikationen, wenn die GOTS-Zertifizierung nur für Zwischenprodukte (wie z. B. Garn oder Stoff) oder für bestimmte Komponenten gilt. Aussagen wie ‚aus GOTS-Stoffen oder Garnen gefertigt‘ sind daher unzulässig. Die öffentliche GOTS-Datenbank (www.global-standard.org/public-database/ search.html) dient hier als Informationsund Beschaffungsinstrument.“
HANDELS-TIPP
Für den Einzelhändler ist die Zertifizierung nur dann Pflicht, wenn er auch noch als Großhändler mit einem Jahresumsatz von über 5000 Euro mit GOTS-Waren fungiert, die GOTS-Waren verpackt oder umverpackt, sie etikettiert oder umetikettiert.