08.01.16 – EU-Richtlinie

Neue Pflicht für Online-Shops

Am 9. Januar tritt eine neue Vorschrift für Online-Shops in Kraft. Das Kuriose: Die Betreiber können sie (noch) nicht erfüllen. Was können Online-Händler jetzt tun?

Online-Shopping
 

Die neue EU-Richtlinie (Nr. 524/2013) schreibt vor, dass Online-Shops ab dem 9. Januar 2016 für ihre Kunden einen Link auf die neue Online-Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel setzen müssen.
  
Das Problem aber ist, dass die Plattform mit dem Namen European Online Dispute Resolutin Platform (europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform/OS-Plattform) derzeit noch nicht erreichbar ist, sondern erst am 15. Februar 2016 online geht
  
Diese Website, die dann in 23 Sprachen verfügbar sein wird, dient zukünftig als Anlaufstelle für Kunden, bei denen sich nach dem Online-Einkauf Probleme ergeben. Hier haben diese die Möglichkeit, die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
 
Online-Shop-Betreiber müssen sich bis zum 15. Februar anders behelfen, um keiner Abmahngefahr ausgesetzt zu sein.
 
Die Rechtsplattform www.anwalt.de empfiehlt: „Vorsichtshalber sollte man also bereits zumindest an „leicht zugänglicher Stelle“ darauf hinweisen, dass es bald diesen Link zur OS-Plattform geben wird. Für eine 'leicht zugängliche Stelle' empfehlen wir eine eigene Unterseite, die ähnlich wie 'Impressum' und 'Datenschutzhinweise' von jeder Seite aus direkt erreichbar ist.“ Auch ein Vermerk in den Bestellbestätigungen wird empfohlen.
 

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