26.09.19 – Bundespatentgericht reagiert
Bleibt „Black Friday“ eine eingetragene Marke?
Heute verhandelt das Bundespatentgericht über die Löschung der Marke „Black Friday“ und geht damit einer Beschwerde von Black-Friday.de nach.
Die beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke „Black Friday“ sorgt seit einigen Jahren für große Verunsicherung bei Einzelhändlern und Online-Shops.
Ein ausländisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke „Black Friday“ und begann unmittelbar damit, Händler und Portale abzumahnen, die den Begriff für ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten. Auch Black-Friday.de erhielt eine Abmahnung und wehrte sich: Im Oktober 2016 reichte das Portal, das Deals und Aktionen für die Kunden bündelt, einen Löschungsantrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein, dem bereits am 28. März 2018 stattgegeben wurde.
Somit bestätigte das DPMA die Rechtsauffassung, dass der Begriff „Black Friday“ nicht als Marke geschützt werden kann: Sie hätte nicht eingetragen werden dürfen, da sie lediglich als Hinweis auf die einmal im Jahr stattfindenen Rabattaktionen wahrgenommen werde. Die für den Schutz einer Marke erforderliche Unterscheidungskraft fehle dem Begriff.
Verhandlung am 26. September 2019
Gegen die Entscheidung des DPMA legte die Markeninhaberin Beschwerde beim Bundespatentgericht ein, weshalb die Löschung bisher keine Rechtskraft erlangen und die Marke noch nicht aus dem Markenregister gelöscht werden konnte. In der heutigen mündlichen Verhandlung entscheidet das Bundespatentgericht nun, ob die vom DPMA beschlossene Löschung der Marke „Black Friday“ zu Recht ergangen ist.
Simon Gall, Gründer und Betreiber von Black-Friday.de, zeigt sich optimistisch, dass das Gericht die Löschung bestätigen wird. Zuversichtlich stimmt ihn u. a. eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien: Auch in Österreich wollte sich die Markeninhaberin den Begriff als Marke schützen lassen. Das österreichische Patentamt verweigerte jedoch die begehrte Eintragung, das Gericht bestätigte dies.