23.07.15

Acht-Stunden-Arbeitstag soll kippen

Die Arbeitgeberverbände stellen das Arbeitszeitgesetz infrage. Statt einer täglichen solle es eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben, um vor allem Eltern mit Kindern mehr Flexibilität zu verschaffen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles steigt in die Diskussion um die starren Vorgaben im Arbeitszeitgesetz und die veränderte digitale Arbeitswelt ein.

Auch Familien sollen von einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes profitieren. (Wilhelmine Wulff / pixelio.de)

Auch Familien sollen von einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes profitieren. (Wilhelmine Wulff / pixelio.de)

 
Arbeitszeitgesetze dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und müssen sich modernen Lebensbedingungen anpassen.

Arbeitszeitgesetze dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und müssen sich modernen Lebensbedingungen anpassen.

 

„Flexiblere Arbeitszeiten und die Orientierung am Ergebnis, nicht an der Präsenz im Büro können auch den Beschäftigten zugutekommen", sagte die SPD-Politikerin unlängst auf einem Fachkongress in Berlin. Dazu hat Nahles einen Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften gestartet, das in ein neues Arbeitszeitgesetz münden könnte. Die Arbeitgeber fordern, die täglich zulässige Höchstarbeitszeit von acht Stunden abzuschaffen und stattdessen nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gesetzlich vorzuschreiben.

Aus einem Positionspapier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an die Bundesregierung heißt es: „Um mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden, sollte das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden.“ Auch Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), unterstützt diesen Ansatz: „Flexible Arbeitszeiten gewinnen, angesichts von Digitalisierung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, immer mehr an Bedeutung. Unsere starren Arbeitszeitregelungen mindern allerdings diese Flexibilität. Daher wäre es wichtig, die gesetzlichen Regelungen an die aktuelle Entwicklung anzupassen."

Das Arbeitszeitgesetz von 1994 begrenzt die zulässige werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, die Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn der Acht-Stunden-Tag langfristig eingehalten wird. Die IG Metall weist den Arbeitgeber-Vorstoß zurück. „Überall, wo wir Regelungen zum mobilen Arbeiten vereinbart haben, stand das Arbeitszeitgesetz nicht im Wege", sagte der designierte IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann der Rheinischen Post. Deshalb sehe er keinen akuten Handlungsbedarf.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat einen Diskussionsprozess über die Auswirkungen der Digitalisierung am Arbeitsplatz gestartet. Daran beteiligen können sich Bürger auf Twitter mit dem Hashtag #arbeitenviernull oder auf Facebook. Das Arbeitszeitgesetz soll laut Nahles' Ankündigung 2016 angepasst werden.

www.facebook.com/BMAS.Bund