18.09.23 – Kinderwunsch bei lesbischen Paaren

Mama, Mama, Kind?

96 % der in Deutschland lebenden Regenbogenfamilien mit Kind sind Frauen. Der Weg zum eigenen Kind ist nach wie vor voller Hürden. Die Informationslage ist dünn.

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Meike und Anna Kretschmer konnten sich ihren Kinderwunsch in Dänemark erfüllen. © privat

 

Die Erfüllung des Wunschs nach einem leiblichen Kind gestaltet sich in Deutschland für lesbische Paare enorm schwierig. Infrage kommt zum Beispiel der Weg über eine Samenspende aus dem persönlichen Umfeld. Die Suche nach einem passenden Spender ist aber keinesfalls einfach. Und selbst wenn sich jemand findet, der sich eine Spende vorstellen kann, müssen noch wichtige Fragen geklärt werden: Welche Rolle soll der leibliche Vater im Leben des Kindes spielen? Wie kann sichergestellt werden, dass beide Seiten keine rechtlichen Ansprüche stellen? Sozial einfacher scheint da der Gang zur Samenbank oder in die Kinderwunschklinik.

Diese bieten ihre Dienste aber häufig ausschließlich heterosexuellen Paaren an. Das hat vor allem einen rechtlichen Grund: In der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer wird die Durchführung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion auf heterosexuelle Paare beschränkt. Obwohl lesbische Paare zwar nicht explizit ausgeschlossen werden, ist die rechtliche Grundlage, auf der sie vorgenommen werden könnte, also nicht eindeutig (ausführlichere Informationen hierzu finden Sie im Familienplanungsbrief von Pro Familia).

Hinzu kommt die Sorge vieler Mediziner, auf Unterhaltszahlungen verklagt zu werden. Denn während für heterosexuelle Paare gilt, dass die Vaterschaft nicht anfechtbar ist, wenn beide in die Behandlung eingewilligt haben, die Anerkennung also bereits vor Geburt erfolgt, ist die Lage bei lesbischen Paaren eine andere. Die sogenannte Stiefkind-Adoption durch die Co-Mutter, die generell nur möglich ist, wenn Mutter und Co-Mutter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kann nämlich erst beantragt werden, wenn das Kind auf der Welt ist. Die Adoptionswillige muss dann ihre wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verhältnisse offenlegen. Außerdem wird geprüft, ob das Kindswohl gesichert und die Beziehung der Mütter stabil ist. Das Verfahren dauert zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Bis zu seinem Abschluss bestehen also Haftungsrisiken für Ärzte und Samenbanken.

Diese Unsicherheiten auf Seiten der Mediziner führen auch dazu, dass die wenigen, die lesbischen Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunschs eigentlich helfen wollen, ihre Angebote häufig nicht bewerben. Es ist also enorm schwierig, sich detailliert zu informieren.

Möglichkeiten

Eine Reportage des ZDF stellt verschiedene Methoden der Befruchtung vor, die für lesbische Paare geeignet sind. Vorneweg: Keine garantiert eine erfolgreiche Schwangerschaft. Ausschlaggebend für die Art der Befruchtung ist eine gründliche Untersuchung, bei der die Konzentration der Hormone, die Eierstockreserven, die Schilddrüsenwerte und Vorerkrankungen wie Bluthochdruck kontrolliert werden.

Ist mit dem Hormonhaushalt alles in Ordnung, kann eine Insemination erfolgen. Hierfür ist im Vorfeld keine Hormonstimulation nötig. Mithilfe eines sehr dünnen Katheters wird bei dieser Methode zwischen dem zehnten und zwölften Zyklustag das Sperma direkt in der Gebärmutter platziert. Nach rund zehn Tagen kann eine erfolgreiche Schwangerschaft festgestellt werden. Kostenpunkt: rund 1500 Euro. Die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs liegt jedoch nur bei 15 bis 17 %. Deutlich besser (35 bis 40 %) stehen die Chancen nach einer künstlichen Befruchtung, für die jedoch zunächst eine Stimulation der Eierstöcke mit Hormonen und später Eingriffe unter Narkose nötig sind. Hier werden herangereifte Eier aus dem Körper entnommen und mit Sperma befruchtet. Maximal zwei Embryos werden nach einigen Tagen wieder eingesetzt.

Kosten einer künstlichen Befruchtung

Egal auf welchem Weg, die Kosten für eine nicht natürlich entstandene Schwangerschaft sind nicht zu verachten. Sie setzen sich zusammen aus jeder Menge Gebühren, z. B. für Beratungsgespräche, für die Auswahl des Spenders, für unterschiedlich aufbereitete Spenderproben, für den Versand und ggf. mehrere Eingriffe. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) nennt eine Spanne von 10.000 bis 20.000 Euro für den Weg über die künstliche Befruchtung. Deutlich günstiger ist die Behandlung im Ausland, zum Beispiel in Dänemark. Dafür haben sich Anna und Meike Kretschmer entschieden. Die beiden bekommen mit Unterstützung der Diers Klinik gerade ihr zweites gemeinsames Kind und haben bisher insgesamt ca. 7500 Euro bezahlt. „Wenn man einen Kinderwunsch hat, sollte das Geld nicht ausschlaggebend sein“, erzählt Anna Kretschmer. „Aber wenn sie in Dänemark nur ein Viertel kostet, muss man die Möglichkeit in Betracht ziehen.“

Eine Erstattung der Kosten durch Krankenkassen ist für gleichgeschlechtliche Paare derzeit (noch) nicht möglich. Einige wenige private Krankenkassen sowie die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen und das Saarland übernehmen in Form von Beihilfen zumindest anteilige Kosten. Diese Lage könnte sich demnächst jedoch ändern. Im Koalitionsvertrag der Regierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP steht: „Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. […] Der Bund übernimmt 25 % der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren.“

Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern in Deutschland

(Die Zahlen stammen aus dem Datenreport des Mikrozensus von 2018)

  • In Deutschland lebten 2017 rund 112.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

  • 11.000 von ihnen lebten mit Kindern zusammen

  • 96 % der mit Kindern lebenden gleichgeschlechtlichen Paare sind Frauen

  • Insgesamt lebten 16.000 Kinder (davon 14.000 Minderjährige) mit einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar zusammen

Weitere Informationen

  • Lesben- und Schwulenverband (lsvd.de)

  • Familienplanungsbrief vom November 2012 von Pro Familia (profamilia.de)

  • ZDF-Reportage „Zwei Frauen, ein Kinderwunsch“ (zdf.de)

  • Gesetzestext zur künstlichen Befruchtung: § 27a SGB V

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