Werden Kleiderbügel bis 15 cm mit dem Kleidungsstück verkauft, gelten sie als Verkaufsverpackung und müssen lizensiert werden – so besagt es das neue Gesetz. © Ikarus Kids'
Werden Kleiderbügel bis 15 cm mit dem Kleidungsstück verkauft, gelten sie als Verkaufsverpackung und müssen lizensiert werden – so besagt es das neue Gesetz. © Ikarus Kids'
Für die Erarbeitung neuer Sicherheits-Normen sucht das DIN dringend Kinderbekleidungs-Experten. © Larissa Terwart
Rund fünf Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel 2017 mit Haus- und Heimtextilien. © Elmer/Cotonea
Das Branchenportal Fashion Cloud ermöglicht standardisierte und deshalb zeitsparende Abläufe für Modehändler.
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