11.10.21 – Neuer Katalog

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde überarbeitet. Das hat Konsequenzen für Kinderwagenhersteller.

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Verkaufsverpackungen für großvolumige Kinderprodukte wie Kinderwagen sind ab sofort systembeteiligungspflichtig. © GoodMood Photo - stock.adobe.com

 

Bislang hat die ZSVR die Verkaufsverpackungen von großvolumigen Kinderausstattungsprodukten als nicht systembeteiligungspflichtig eingestuft. Begründung war, dass sie vor allem im Fachhandel verkauft werden und damit typischerweise zerlegt dem Handel angeliefert, entpackt und für die Präsentation im Verkaufsraum montiert werden. Somit mussten Versandverpackungen bislang nicht an einem Dualen System beteiligt werden.

Das hat sich seit 7. Oktober 2021 geändert: Die geplante Version bei der Einstufung der „Transportmittel, mit dem Säuglinge und Kleinkinder im Liegen oder im Sitzen befördert werden“ (Kinderwagen, Buggys etc.) wurde ohne Änderung übernommen, sodass eine Systembeteiligungspflicht entstanden ist.

Bemühungen ohne Wirkung

Einwände einzelner Unternehmen sowie des BDKH, der als Industrieverband in Deutschland die Hersteller von Kinderwagen, Buggys und Babyschalen vertritt, zeigten keine Wirkung. Hauptargument war, dass Familien weiterhin großen Wert darauf legen, hochwertige Kinderausstattungsprodukte vor Ort nach Gesichtspunkten der individuellen Nutzung zu kaufen, Ästhetik und Sicherheit zu prüfen und sich vom geschulten Fachpersonal beraten zu lassen. Viele Fragen, beispielsweise ob der Kinderwagen in den Kofferraum oder das Kind in den Autokindersitz passt, ließen sich nur vor Ort im stationären Handel klären. Die ZSVR argumentiert allerdings: „Zum Teil fallen Verpackungen von Kinderwagen zwar auch im Handel an, jedoch überwiegt der Anteil von Verpackungen, der in Privathaushalten und in vergleichbaren Anfallstellen anfällt.