09.06.15 – „Made in Germany"
Kein Land in Sicht
Ein erneuter Vorstoß der EU-Kommission, eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung „Made in Germany" einzuführen, brachte keine Einigung - wieder mal.
Das Label „Made in Germany" wird auch weiterhin eine freiwillige Herkunftsbezeichnung bleiben.
Die jüngsten Verhandlungen in Brüssel blieben ohne Ergebnis, berichtete das Handelsblatt vor einigen Tagen. Bereits vor einem Jahr hatten sich sowohl die EU-Kommission als auch das EU-Parlament im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten für ein verpflichtendes Gütesiegel ausgesprochen.
Auch die südeuropäischen Länder unter den EU-Mitgliedsstaaten befürworten eine verpflichtende Bezeichnung. Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die übrigen Mitgliedsstaaten sind dagegen.
Eine entscheidende Rolle spielt dabei Artikel 7 der Verordnung, der die rechtlichen Standards, dem ein „Made in"-Produkt unterliegen soll, regelt. Vor allem die deutschen Modeverbände sind mit den Anforderungen aus Artikel 7 nicht einverstanden, schreibt die Textilwirtschaft. Zum einen müssten die zusätzlichen Kosten, die durch das verpflichtende Labelling entstehen, auf die Verbraucher umgelegt werden.
Zum anderen wäre für den Kunden trotz Siegel nicht klar, woher ein Produkt stamme, da gerade in der Mode- und Textilindustrie in vielen verschiedenen Ländern gefertigt werde. Auch ergebe sich daraus die Frage, welche Länderangabe der Artikel letztendlich erhalten solle.
In unserer nächsten Ausgabe der baby&junior beschäftigen wir uns ausführlich mit dem Thema „Made in Germany". Erfahren Sie ab dem 11. Juni mehr über dieses Siegel, seine Geschichte und was Hersteller, Händler und Eltern in Deutschland darüber denken. Vie Spaß beim Lesen!