20.04.23 – BDKH-Interview mit Dr. Simon Spangler, Oppenhoff & Partner
Pflichten „durch die Hintertür“
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen zu definierten Sozial- und Umweltstandards und dazu, entsprechende Pflichten an ihre Zulieferer vertraglich weiterzugeben. Anwalt Dr. Simon Spangler von Oppenhoff & Partner erklärte im jüngsten BDKH-BranchenTalk, was Zulieferer beachten sollten.