11.04.19 – VerpackG

Neues Verpackungsgesetz zeigt erste Wirkung

Die Reduzierung von Kunststoffen bei Verpackungen ist ein zentrales umweltpolitisches Ziel deutscher Handelsunternehmen. Mehr Transparenz, höhere Recyclingquoten und eine stabile Finanzierung der dualen Systeme: Dafür soll seit Januar das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) sorgen. Nun gibt es erste Ergebnisse.

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Gunda Rachut (li.) und Svenja Schulze sind mit dem Start des neuen Verpackungsgesetzes zufrieden. Foto: BMU/Sascha Hilgers © BMU/Sascha Hilgers

 
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Auch in der Baby- und Spielwarenbranche fallen reichlich Verpackungen an. © GoodMood Photo/stock.adobe.com

 

Seit dem 1. Januar sind für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln gültig. So müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist, legen neue Standards fest. Zudem wird sichergestellt, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen. Die Grundlagen dafür schafft das neue Verpackungsgesetz. Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die neue Zentrale Stelle mit dem Verpackungsregister „Lucid“. Es macht für uns alle transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen.

In Deutschland gilt seit 1993 die Produktverantwortung für Verpackungen. Das bedeutet, dass diejenigen, die Verpackungen mit Ware befüllen oder ins Land einführen, gleichzeitig die Entsorgung finanzieren müssen. Für Verpackungen, die bei privaten Verbrauchern anfallen, geschieht das über Lizenzentgelte an die sogenannten dualen Systeme, die wiederum das Recycling organisieren. Zahlreiche Unternehmen sind dieser Pflicht nicht gefolgt. Dadurch fehlte auch der finanzielle Anreiz, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten. „Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

 Eine große Neuerung des Verpackungsgesetzes ist die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Sie ist seit Januar als Behörde tätig und soll Transparenz und Kontrolle beim Einsatz und der Entsorgung von Verpackungen verbessern. „Wer seinen Müll umweltbewusst trennt, muss sich auch sicher sein können, dass die Verpackungen tatsächlich recycelt werden. Nur so schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag“, erläutert Svenja Schulze.

 Das Verpackungsregister funktioniert im Kern so: Alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich dort anmelden, ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den Handel bringen, welche dann im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Auch Versandmaterial wie Klebeband, Luftpolster(-umschläge) und Füllmaterial ist lizenzierungspflichtig. Darüber hinaus fallen Umverpackungen, die die Bestückung der Verkaufsregale ermöglichen, unter den Begriff „Verpackung“. Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann mit denen der dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab. Auf diesem Weg wird öffentlich nachvollziehbar, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen und dafür sorgen, dass die angestrebten Recyclingquoten erreicht werden können.

Erste Erfolge sind erkennbar

„Wir haben das Register bereits im August 2018 auf privatrechtlicher Basis gestartet, weil wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt. Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind“, weiß Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, zu den ersten Umsetzungsschritten der Stiftung. Bis heute haben sich 160.000 Unternehmen im Verpackungsregister „Lucid“ registriert. „Damit sind 100.000 Unternehmen mehr registriert als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war. Das ist ein guter Start“, zeigt sich Rachut zufrieden.

 Gleichzeitig hat das Verpackungsregister neue Standards erarbeitet. Dazu gehören ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und eine „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung“, die den dualen Systemen hilft, ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte zu berücksichtigen. „Die Standards sichern ein hohes Niveau vom Design der Verpackung bis hin zum Recycling. Gleichzeitig liefern sie einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Verpflichteten, die nun sehr viel einfacher ihre Pflichten ermitteln können. Nur so erreichen wir die Ziele des Verpackungsgesetzes, mit einer Mischung aus Transparenz, niveauvollen Standards und einer effizienten Kontrolle“, resümiert Gunda Rachut.

Nachgefragt bei Ulrich Brobeil, Geschäftsführer DVSI

 „Das Verpackungsgesetz löst seit 1. Januar 2019 die bisherige Verpackungsverordnung ab. Die Beteiligung an einem dualen System und die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist das eine. Interessant wird es bei der Frage ,Welche Verpackungen müssen bei dualen Entsorgungssystemen angemeldet werden?‘. Ein entscheidender Unterschied zur bisherigen Rechtslage liegt darin, dass es erstmals einen Katalog gibt, in dem Verpackungsarten und -größen aufgelistet sind und jeweils festgelegt wird, ob sie ,systembeteiligungspflichtig‘ sind oder nicht. Nach dem vom DVSI in Auftrag gegebenen Gutachten sind diese Festlegungen für bestimmte Spielwaren (Schachteln und Stülpkartons für Puzzles, Gesellschaftsspiele und Spielkarten; zur Aufbewahrung von Sonderfiguren und Sammlermodellen dienende Schachteln und Originalverpackungen; Originalverpackungen von elektrischen Eisenbahnen und Autorennspielen; Verpackungen, die wie bei Kinderspielfahrzeugen gar nicht an den Endkunden gelangen, sondern beim montierenden Fachhandel bleiben) aber rechtwidrig. Gegen die Konsequenzen wird eine DVSI-Verfahrens- und Verfahrenskostengemeinschaft rechtlich vorgehen, mit guten Erfolgsaussichten. Denn … wie bewahren Sie daheim Ihre Gesellschaftsspiele auf? In der Schachtel, welche unserer Ansicht nach mit dem Spiel an sich eine Verkaufseinheit bildet, oder in Plastiktaschen?“