23.12.15 – Gerichtsurteil
Markenhersteller können Verkauf über Amazon verweigern
Laut einem Urteil dürfen Markenhersteller den Handel ihrer Produkte über Amazon verbieten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Markenhersteller den Verkauf ihrer Produkte über Amazon verweigern können. Diese möchten eine „qualitativ hochwertige Beratung“ sicherstellen, was über Online-Plattformen nicht möglich sei.
Geklagt hatte Rucksackhersteller Deuter, der sich Sorgen um die Beratung seiner Kunden machte. Er darf Amazon nun den Verkauf untersagen.
In der Vergangenheit mussten Hersteller bestehende Vertriebsbeschränkungen im eigenen Unternehmen kippen und den Online-Verkauf über Amazon & Co. zu Niedrigpreisen erlauben. Stationäre Fachhändler mussten und müssen aufgrund dieser Tatsache hohe Einbußen hinnehmen.
Nicht verboten ist es den Händlern, die Produkte von Markenherstellern in Preisvergleichsportale einzustellen, urteilte das Gericht. Diese Seiten dienten nur dem Auffinden von Händlern, die das gewünschte Produkt anbieten, nicht aber dem unmittelbarem Verkauf, so die Begründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Richter verwarfen damit ein Urteil der Vorinstanz und stellten sich gegen das Bundeskartellamt, das Online-Vertriebsverbote ablehnt.