04.08.21 – Urteil vom Bundesgerichtshof
Marke „Black Friday“ wird gelöscht
Die Wortmarke „Black Friday“ sorgt schon seit einigen Jahren für einen Rechtsstreit – nun hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen.
Der „Black Friday“ wird auch hierzulande immer beliebter und viele Händler beteiligen sich an den Rabattaktionen anlässlich des Schnäppchentages. Der Begriff war jedoch seit 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) rechtlich geschützt. Händlern, die ihn benutzten, drohten Abmahnungen.
Zahlreiche Anbieter, darunter das Portal BlackFriday.de des Marketingexperten Simon Gall, wehrten sich jedoch gegen diese Eintragung als Wortmarke, denn: Das Portal BlackFriday.de war schon vor der Markenanmeldung auf dem deutschen Markt aktiv und bündelte bereits im Jahr 2012 viele Rabattaktionen von Elektronikhändlern aus Deutschland. Dies begründe ein Freihaltebedürfnis des Begriffs „Black Friday“ für damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen – das fand auch das Patentamt und löschte den Markenschutz 2018.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der Markeninhaber – ein ausländisches Unternehmen, das die Rechte im Jahr 2016 übernahm – legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein – scheiterte jedoch vor dem Bundesgerichtshof. Dieser hat die Beschwerde kostenpflichtig zurückgewiesen und bestätigte die Entscheidung des Bundespatentgerichts vollumfänglich. Somit ist der Beschluss des Bundespatentgerichts rechtskräftig und die Marke wird für die betroffenen Dienstleistungen aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht – die Entscheidung kann nicht weiter angefochten werden.
Diese Dienstleistungen sind betroffen
Einer Pressemitteilung von BlackFriday.de zufolge wird die Marke für die Dienstleistungen „Marketing“, „Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen“, „Planung von Werbemaßnahmen“, „Verbreitung von Werbeanzeigen“ und „Werbung im Internet für Dritte“ sowie eine Vielzahl weiterer im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen jetzt endgültig aus dem Markenregister gelöscht. In einem weiteren Verfahren geht BlackFriday.de zudem gegen die Waren und Dienstleistungen vor, die nicht von dem Beschluss des Bundespatentgerichts erfasst wurden.