26.04.18 – EU-Datenschutzgrundverordnung

DSGVO: Stichtag ist der 25. Mai

Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft – viele Unternehmen sind auf die neuen Regeln noch kaum vorbereitet.

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Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. © Pixabay

 

Der Schutz der Verbraucherdaten steht im Mittelpunkt der neuen Regelung: Jede Kontaktaufnahme mit Kunden oder die Weitergabe von Informationen an Dritte muss dann detailliert gelistet und begründet werden. Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung der neuen Vorgaben einen nicht unerheblichen Aufwand – viele haben sich mit der Thematik bislang aber kaum auseinandergesetzt: So zeigt eine aktuelle Umfrage des Eco-Verbands der Internetwirtschaft und Absolit Consulting, dass nur 10 % ihre Prozesse bereits überprüft und gemäß der neuen Verordnung angepasst haben. 56 % sind aktuell noch damit beschäftigt.

Auch Google & Co. unterliegen der DSGVO

Dabei sind die Änderungen weitreichend: So dürfen persönliche Daten nur mit vorheriger eindeutiger Einwilligung des Betroffenen erhoben und verarbeitet werden, etwa durch Anhaken eines Auswahlfeldes oder durch bestimmte Browsereinstellungen. Nur in gesetzlich geregelten Fällen kann auf die Einwilligung verzichtet werden. Daneben stehen neue Anforderungen in Sachen Transparenz, Zweckbindung und Datensparsamkeit. Nach der zweijährigen Übergangsfrist wird die neue Verordnung im Mai in ganz Europa verbindlich – und zwar nicht nur für Unternehmen mit Sitz in Europa, sondern auch jenen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, also etwa auch Google oder Facebook.

Es drohen empfindliche Strafen

Dr. Torsten Schwarz, Leiter der Kompetenzgruppe Online-Marketing im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., betont die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs: „Viele Unternehmen haben die Vorgaben der DSGVO offenbar bislang erst halbherzig umgesetzt“, so Schwarz. „Angesichts der kurzen Zeit, die bis zum 25. Mai noch verbleibt, gehört das Thema in der Agenda nun ganz nach oben.“ Zumal die Konsequenzen bekannt sind: 81 % wissen laut der Umfrage um die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften der DSGVO – seien es Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Vorjahres-Umsatzes.

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