07.04.20 – Umsatzeinbrüche durch Corona

BTE widerspricht Sachverständigenrat

Aktuell rechnet der Sachverständigenrat der Bundesregierung mit einem Rückgang der Nachfrage nach Bekleidung um 30 %. Dem widerspricht der BTE.

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Kaum jemand kauft Kleidung: Die aktuellen Schließungen sind für den stationären Modehandel existenzbedrohend. © Myron Standret - stock.adobe.com

 

Aktuell geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem wahrscheinlichsten Basisszenario davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung im Zeitraum Mitte März bis Mitte Mai 2020 aufgrund der Geschäftsschließungen um 30 % sinkt. Begründet wird dies mit dem hohen Online-Anteil und der nach wie vor geöffneten Lebensmittelgeschäfte, die ebenfalls Bekleidungsartikel verkaufen.

Dieses Szenario sei nach allen bekannten Marktdaten der Branche unhaltbar, so der BTE. Nach seinen Berechnungen liege der Marktanteil des gesamten Online-Handels für Bekleidung bei maximal 30 %. In dieser Zahl enthalten sind auch die Online-Umsätze von vorwiegend stationären Modegeschäften. Weitere rund 10 % entfallen auf Einzelhandelsgeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen und als Randsortiment Bekleidung führen, wie den Lebensmittelhandel und SB-Warenhäuser. Dagegen ist der Umsatz aller geschlossener Modegeschäfte und Warenhäuser (ohne deren Online-Umsatz) auf Null gesunken. „60 % des Marktes erzielen damit aktuell gar keinen Umsatz“, rechnet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Auch Online-Umsätze rückläufig

Auch die Annahme, dass die Kundennachfrage aktuell stärker zu den Online-Shops wandert, sei nicht nachvollziehbar. Nach Recherchen des BTE sind derzeit auch die Online-Umsätze mit Bekleidung rückläufig. So rechnet z. B. Zalando aktuell mit einem Umsatzrückgang aufgrund der Coronakrise. „Wir gehen daher aktuell davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung während des Shutdowns um 60 bis 70 % sinkt!“, schätzt Augustin. „Wer jetzt im Homeoffice arbeitet oder sogar in Kurzarbeit ist, denkt kaum über Modekäufe nach – auch nicht im Internet“, so der BTE-Sprecher. Aktuell und perspektivisch fehlen zudem die üblichen Kaufanlässe, wie ein Familientreffen zu Ostern, der Osterurlaub oder der Tanz in den Mai. Dies trifft gleichermaßen auch den Schuh- und Lederwarenhandel. „Es ist auch nicht zu erwarten, dass die nun unterbleibenden Käufe nach dem Ende des Shutdowns in größerem Maße aufgeholt werden, da sehr viele Verbraucher dann weniger Geld zur Verfügung haben werden.“

Schließungen existenzbedrohend

Die aktuellen Schließungen sind für den stationären Modehandel auch deshalb existenzbedrohend, weil sie in eine Phase fallen, in der es normalerweise keine größeren Rabattaktionen gibt. Aber selbst das scheint sich durch den wachsenden Liquiditätsdruck und immer voller werdender Warenlager derzeit zu ändern, wie die Preisaktionen der letzten Tage im Online-Handel zeigen. „Die aktuellen Hilfen der Politik für den gesamten stationären Fashionhandel müssen daher dringend ausgebaut werden!“, fordert BTE-Sprecher Augustin.

Gemeinsam mit dem Schuh- und Lederwarenhandel (BDSE/BLE) macht der BTE folgende Vorschläge:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z. B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.

  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.

  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: freien Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z. B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z. B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.

Die gleichlautenden Briefe mit diesen Forderungen haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE am 31. März 2020 an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt.