28.04.20 – Corona-Lockdown
800 m²-Grenze in Bayern gekippt
Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern hat die Obergrenze von 800 m² für die Öffnung von Läden gekippt: Dagegen geklagt hatte die KaDeWe Group.
Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern hat die Obergrenze von 800 m² für die Öffnung von Läden gekippt: Dagegen geklagt hatte die KaDeWe Group.