07.10.14

Lieferfrist im Online-Handel

„Sofort lieferbar“: Versand am nächsten Werktag.

Foto: Pixelio.de/Rainer Sturm

Foto: Pixelio.de/Rainer Sturm

 

Wenn ein Online-Händler damit wirbt, dass die Ware „sofort lieferbar“ ist, können Kunden nach ihrer Bestellung erwarten, dass der Versand am nächsten Werktag erfolgt. Das berichtet die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen November-Ausgabe.

Hält sich der Händler nicht an diese Frist, muss er nach einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg (Az. 2 HK O 14/14) vom 19. August 2014 mit einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale in Frankfurt/Main oder einen Konkurrenten rechnen.