27.04.21 – Klage gegen „Corona-Notbremse“

EK/servicegroup unterstützt „Händler helfen Händlern“

Die Bielefelder EK/servicegroup hat sich der Initiative „Händler helfen Händlern“ angeschlossen, um mit ihr beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die „Corona-Notbremse“ einzureichen.

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EK-Vorstandsvorsitzender Hans-Josef Hasebrink kündigt wegen des neuen Infektionsschutzgesetzes den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. © EK/servicegroup

 

Wie die Bielefelder Verbundgruppe anlässlich der Messe EK Fun mitteilte, wolle man mit der Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage gegen das „faktische Berufsverbot“ für viele Kolleginnen und Kollegen juristisch vorgehen. Die EK/servicegroup habe sich „mit voller Überzeugung“ der Gruppierung „Händler helfen Händlern“ angeschlossen, der inzwischen fast 4000 Unternehmerinnen und Unternehmen angehören.

„Wir brauchen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor dem Corona-Virus. Die Schließungsverfügung des Fachhandels per Notbremse halten wir für ungeeignet und völlig überzogen. Der Fachhandel wird gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen stark benachteiligt, obwohl alle Studien belegen, dass vom Handel keine große Infektionsgefahr ausgeht. Darüber hinaus ist die Ungleichbehandlung verschiedener Handelsbranchen aufgrund einer sogenannten Systemrelevanz kaum nachvollziehbar. Die Pandemie muss mit der Pinzette und nicht mit dem Holzhammer bekämpft werden“, skizzierte der EK-Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink die Lage. „Die unternehmerischen Existenzen im Fachhandel dürfen nicht weiter gefährdet werden.“

Kritik an Ungleichbehandlung

Die Einzelhändler sind besonders von einer Auslegung der Systemrelevanz getroffen, was auch Jochen Pohle an die Grenzen seiner Geduld bringt. Als Bereichsleiter des Geschäftsfeldes EK Home hat er tagtäglich mit den Auswirkungen der daraus resultierenden Restriktionen zu tun: „Unsere Living-Händler stehen genauso wie Spielwarengeschäfte und Mehrbranchenhäuser mit dem Rücken zur Wand. Und es macht uns alle fassungslos, dass Discounter und großflächige SB-Märkte im Gegensatz zu diesen Fachgeschäften weiterhin keinerlei Einschränkungen beim Verkauf von Non-Food-Artikeln unterliegen. Das ist glatte Wettbewerbsverzerrung, gegen die wir uns wehren müssen.“ Als lebensfremd und völlig unangemessen sieht der EK Bereichsleiter auch das Verbot des Click & Collect-Instruments, das ab einem festgelegten Inzidenzwert nicht mehr erlaubt ist.

EK mit positivem Jahresergebnis 2020

„Sehr zufriedenstellend“ verlief nach dem EK-Vorstand vor dem Hintergrund der Krisenlage das Geschäftsjahr 2020. Die Bielefelder Verbundgruppe verzeichnete einen Umsatzrückgang von 4,7 % auf 2,2 Mrd. Euro (2019: 2,3 Mrd. Euro). Während die beiden Geschäftsfelder EK Fashion und EK Sport ein Minus verzeichneten, entwickelten sich alle anderen Geschäftsfelder der EK positiv. Firmenkonjunkturen sind hier vor allem bei Händlern zu vermelden, die auf EK Shopkonzepte wie electroplus oder HappyBaby mit verbindlichen Marketingkampagnen setzen. Mit dem Ausschüttungsvolumen an die Händler als zentralem Maßstab für den Erfolg einer Verbundgruppe zeigte sich der EK Vorstand ebenfalls einverstanden. Hier wurde mit fast 23 Mio. Euro das hohe Niveau der Vorjahre erneut erreicht. Nach Ausschüttung beträgt das Jahresergebnis der Gruppe rund 3,2 Mio. Euro.